Kostenübernahme

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse zunächst die Kosten für bis zu 7 „Probesitzungen“. Im Rahmen dieser Sitzungen wird u. a. geklärt, ob Ihr Anliegen längerfristig behandlungsbedürftig erscheint oder ggf. bereits im Rahmen dieser Sitzungen geklärt werden kann. Ist eine längerfristige Behandlung angezeigt, kann im Anschluss an diese Sitzungen ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Kostenübernahme einer Kurz- oder Langzeittherapie gestellt werden. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 Stunden. In Einzelfällen können darüber hinaus weitere Kostenübernahmeanträge bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Zu Beginn der Behandlung erfolgen die Termine i. d. R. wöchentlich oder 14tägig, im weiteren Behandlungsverlauf verlängern sich die Abstände zwischen den Therapiesitzungen.

Privat / Beihilfe
Die meisten privaten Krankenversicherungen und auch die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der Umfang der Therapie ist jedoch von den Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse abhängig. Fragen Sie daher vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach, in welchem Umfang die Kosten für eine Verhaltenstherapie erstattet werden.

Selbstzahler
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und die Behandlung kann ohne lange Wartezeiten beginnen. Die Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Paarberatung
Paarberatung ist keine Kassenleistung. Der Preis wird im Einzelfall ausgehandelt und richtet sich nach Zweck und Umfang der Beratung.

Coaching / Beratung
Der Preis für Coaching und Beratung wird im Einzelfall ausgehandelt und richtet sich nach Zweck und Umfang der Beratung.