Ablauf

Wenn Sie eine Therapie oder Beratung für Ihr Anliegen in Betracht ziehen, nehmen Sie am besten telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf. Wir vereinbaren dann einen zeitnahen Termin zu einem ersten Gespräch in der Praxis, in dem wir uns kennen lernen und Sie mir oder einer meiner Kolleginnen von Ihren Belastungen berichten können. Im Anschluss daran entscheiden wir gemeinsam, ob wir weitere s. g. probatorische Sitzungen („Probesitzungen“) vereinbaren, um genauer zu klären, ob bei Ihnen eine psychische Störung vorliegt, die eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich macht und wie diese Behandlung in Ihrem individuellen Fall aussehen sollte. Diese Probesitzungen (i. d. R. insg. bis zu 7 Sitzungen) können – sofern Sie gesetzlich versichert sind – direkt über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden und bedürfen keiner Genehmigung durch die Krankenversicherung im Vorfeld. Eine Überweisung (z. B. durch den Hausarzt) ist nicht erforderlich. Auch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfestellen übernehmen i. d. R. bis zu 5 Sitzungen ohne vorherige Antragstellung.

Sollte es sich in Ihrem Fall um eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung handeln und sollten Sie sich während bzw. nach den Probesitzungen zu einer längerfristigen Behandlung in meiner Praxis entscheiden, erstellen wir einen Antrag auf Psychotherapie, der von Ihrer Krankenversicherung (gesetzlich wie privat) bewilligt werden muss.

Die Dauer der Behandlung ist von der Art und Ausprägung Ihrer psychischen Beschwerden abhängig. In der Regel kommt es jedoch bereits nach wenigen Monaten zu einer spürbaren Besserung Ihrer Symptomatik. Eine s. g. Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie 60 Sitzungen. Die Termine finden in der ersten, intensiven Therapiephase i. d. R. einmal wöchentlich bzw. 14tägig statt. Gegen Ende der Therapie erfolgt ein Übergang zu größeren Abständen zwischen den Sitzungen.

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten.